Amtsgericht warnt vor falschen Gerichtsvollziehern
Kreis Böblingen: Kontaktaufnahme findet nie telefonisch, sondern nur schriftlich statt.
Lesedauer: ca. 1min 35sec
Das Amtsgericht Böblingen warnt vor Kontaktaufnahmen durch falsche Gerichtsvollzieher. GB-Foto (Symbolbild): Oberdorfer
Dem Amtsgericht Böblingen wurde im Laufe dieser Woche ein Fall bekannt, in dem sich ein Anrufer mit litauischer Telefonnummer als Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts ausgab und den Angerufenen aufforderte, sich mit ihm am Gericht zu treffen, weil ihm ein Schriftstück angeblich nicht zugestellt werden konnte. In vergleichbaren Fällen an anderen Amtsgerichten wurden in der Folge dann Geldforderungen gestellt. Im hiesigen Fall hat der Angerufene geistesgegenwärtig reagiert und erklärt, er könne nicht zum Treffpunkt kommen, weil er arbeiten müsse.
Das Amtsgericht Böblingen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dessen Gerichtsvollzieher ausschließlich schriftlich zu Terminen laden und niemals telefonisch. Auch Zahlungsaufforderungen werden niemals telefonisch übermittelt. Echte Zahlungsaufforderungen von Gerichtsvollziehern werden immer schriftlich zugestellt. Schriftliche Zahlungsaufforderungen durch den Gerichtsvollzieher können in der Regel per Überweisung beglichen werden. Auch würden Gerichtsvollzieher keine Treffen vor dem Amtsgericht vereinbaren.
„In Zweifelsfällen rate ich jedem Betroffenen, sich telefonisch beim Amtsgericht zu erkundigen, wenn Zweifel bestehen, ob die Kontaktaufnahme durch einen echten Gerichtsvollzieher erfolgt ist“, so Pressesprecher Dr. Ralf Rose. „Im Amtsgericht kann man sich auch jederzeit an die uniformierten Wachtmeister an der Infothek wenden.“ -gb-