Auf dem Fuß- und Radweg bleibt alles doch so, wie es ist

Gärtringen: Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim beurteilt die Rechtslage ganz anders als das Verwaltungsgericht Stuttgart und gibt der Beschwerde der Gemeinde statt. Regularien für Radfahrer werden nicht eingeschränkt. Antragsteller verzichtet auf weitere Rechtsmittel.


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