Erster Corona-Fall im Landkreis Böblingen

Im Landkreis Böblingen gibt es die erste Corona-Infektion. Dies bestätigte am gestrigen Donnerstagabend Benjamin Lutsch, Pressesprecher des Böblinger Landratsamts. Es handelt sich um einen jungen Mann aus Steinenbronn.

Erster Corona-Fall im Landkreis Böblingen

Das CoronavirusGB-Foto: Corona Borealis/stock.adobe.com

Der Mann ist eine Kontaktperson der 24-jährigen Frau aus Tübingen, die mit einem Bekannten in Italien war und sich dort angesteckt hatte. Sie und ihr ebenfalls infizierter Vater werden derzeit in der Tübinger Uniklinik behandelt. Auch ihr Reisebegleiter aus Göppingen ist in ärztlicher Obhut (der „Gäubote“ berichtete).

Pressesprecher lobtkooperative Mithilfe

Da der jetzt infizierte Mann aus Steinenbronn keine schweren Symptome aufweist, wird er laut Benjamin Lutsch in den kommenden 14 Tagen in häuslicher Isolation bleiben und durch das Gesundheitsamt begleitet. „Mit seiner kooperativen Mithilfe werden nun die Personen ermittelt und benachrichtigt, zu denen er seit Ansteckung Kontakt hatte“, so der Sprecher des Landratsamts.

Derweil hat das Böblinger Landratsamt für Verdachtsfälle eine Hotline eingerichtet. Die Telefonnummer (07031) 663-3500 sollen Erkrankte und Ärzte wählen, wenn sie eine Ansteckung mit dem Corona-Virus vermuten. Das Telefon ist werktags von 8.30 bis 16 Uhr besetzt. Auch das Landesgesundheitsamt hat eine Rufnummer für Rat suchende Bürger eingerichtet, die werktags zwischen 9 und 16 Uhr unter (0711) 904-39555 erreichbar ist. Unabhängig davon sei wichtig, so Benjamin Lutsch, dass Kranke „zuerst bei ihrem Hausarzt anrufen“, der sie dann anleite. Außerhalb der regulären Sprechzeiten sind seiner Darstellung nach die Notfallpraxen der richtige Ansprechpartner unter der bundesweiten Rufnummer 116117.

Zudem sollten Betroffene bis zur Klärung des tatsächlichen Erregers Kontakte zu anderen Personen meiden und zu Hause bleiben. „Ein medizinisch unbegründeter, unaufgeforderter eigenständiger Gang in die Notaufnahme einer Klinik gefährdet andere Patienten mit geschwächtem Immunsystem und blockiert wichtige Ressourcen in der Notfallversorgung schwerstkranker oder verunfallter Mitmenschen“, betont der Landratsamtssprecher. Die zunächst häusliche Isolation sei wichtig, um eine mögliche Weiterverbreitung der Erkrankung zu verhindern. Das Gesundheitsamt melde sich zügig bei den Erkrankten und kläre das weitere Vorgehen ab. Die zuständigen Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes sind laut Landratsamt sowohl mit der Integrierten Leitstelle, die Notrufe entgegennimmt, als auch dem Klinikverbund und der Kreisärzteschaft in engem Austausch. Die Ansteckung verläuft – wie auch bei der echten Grippe – über Tröpfcheninfektion. Deshalb raten die Experten, zurzeit am besten das Händeschütteln zu lassen und auf gute Handhygiene zu achten. Symptome sind Husten, Schnupfen und Fieber. Weiterhin muss ein Aufenthalt in einem Risikogebiet oder der direkte Kontakt zu einer Person, die an SARS-CoV-2 erkrankt ist, innerhalb der letzten 14 Tage vorausgegangen sein. Auch das Landratsamt Tübingen hat unter der Telefonnummer (07071) 207-3600 eine Hotline für Fragen eingerichtet. Die Hotline ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar. -gb-

Weitere Information des Robert-Koch-Instituts gibt es unter www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV oder unter https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2 der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.