Hinweis zum Ernten auf Privatgrundstücken
Herrenberg – Zuletzt häuften sich bei der Stadtverwaltung Herrenberg die Beschwerden von Landwirten und Eigentümern von Streuobstwiesen über Menschen, die ungefragt auf fremden Grundstücken Obst oder Walnüsse ernten. Das unerlaubte Pflücken und Auflesen auf fremden Privatgrundstücken ist verboten, weist das Ordnungsamt hin. Auch, wenn diese oftmals nicht eingezäunt sind, weil das im freien Feld in der Regel gar nicht zulässig sei. Wer sich an fremdem Eigentum vergreife, begehe Diebstahl – mit allen möglichen Konsequenzen. Ausnahmen sind durch den gelb-orangenen
„Ernte-Bendl“ markiert. Dort ist das kostenlose Abernten erlaubt. -gb-