Das alles und noch viel mehr… gibt es bei der „Familien-Tour“ des „Gäubote“ in den kommenden Wochen GB-Fotos: gb
Die „Familien-Tour“ rast mit Vollgas auf die Volljährigkeit zu: In den Sommerferien dieses Jahr geht die große Verlosungsaktion des „Gäubote“ zum bereits 17. Mal über die Bühne – im kommenden Jahr ist es folglich so weit. Das erste familiengerechte Freikartenpaket 2019 wird am kommenden Montag, 29. Juli, unter die „Gäubote“-Leser gebracht. Um was es sich dabei handeln wird? Das bleibt vorläufig noch ein Geheimnis. Wir wollen an dieser Stelle schließlich nicht allzu viel verraten – ein bisschen Spannung darf schon sein.
Mit anderen Worten: Der tägliche Blick in den „Gäubote“ und/oder auf dessen Homepage unter
www.gaeubote.de
gibt jeden Tag aufs Neue Aufschluss darüber, wofür am jeweiligen Tag was verlost wird – und zwar voraussichtlich während der gesamten Großen Ferien immer von montags bis samstags. In der Summe liegen für diese annähernd 40 Verlosungen mehrere Hundert Eintrittskarten im prall gefüllten Gewinntopf.
Wer mitmachen möchte, muss nichts weiter tun, als die bereits genannte „Gäubote“-Homepage anzusteuern. Allerdings wird sich das Prozedere im Vergleich zu den Vorjahren ein klein wenig ändern – alle routinierten „Familien-Tour“-Teilnehmer aufgepasst! Denn: Die Internet-Seite des „Gäubote“ ist vor wenigen Wochen mit einer neuen, frischen Optik und einer neuen Struktur an den Start gegangen. Das hat natürlich Auswirkungen auf die „Familien-Tour“.
Die jeweils aktuelle Aktion jedenfalls wird Tag für Tag im sogenannten Slider aufzufinden sein, also im obersten Bereich der Startseite. Den „Familien-Tour“- Beitrag anklicken und auf der anschließend aufgehenden Seite auf den Link zum Teilnahme-Formular gehen – und vollständig ausgefüllt bis spätestens 23.59 Uhr des jeweiligen Tages abschicken. Denn die Aktion läuft immer von 0 Uhr bis 23.59 Uhr. Die bis zu diesem Tag erschienenen „Familien-Tour“-Beiträge wiederum sind auf einer Unterseite zu finden, die man über das Logo der „Familien-Tour“ unterhalb der „Lokales“-Rubrik auf der „Gäubote“-Startseite ansteuern kann – diese Text-Sammlung dient als kleiner Ratgeber in Sachen Familien-Ausflüge.
Teilnahme funktioniert vonallen internetfähigen Geräten
Von welchem internetfähigen Gerät aus Sie übrigens die „Gäubote“-Seite – und damit auch das erfolgreiche „Familien-Tour“-Gewinnspiel – aufrufen, spielt keine Rolle: Sie funktioniert per Handy, Tablet, Notebook oder Desktop-Computer und passt sich an die Größe des Geräte-Displays an, ist mit anderen Worten responsiv.
Wer’s vor Spannung gar nicht mehr aushält, dem seien hier doch noch ein paar Hinweise gegeben, von wem oder was im Rahmen der „Familien-Tour“ Freikarten verlost werden. Beispielsweise für eine Führung über den Stuttgarter Flughafen oder durch den Fernsehturm in der Landeshauptstadt, der nach ausgiebiger Sanierung erst wieder seit ein paar Monaten geöffnet ist. Tickets für die Burg Hohenzollern sind ebenfalls zu vergeben, auch für den Waldseilgarten bei Herrenberg, für die Insel Mainau im Bodensee, für die Bavaria-Filmstadt bei München, für das Böblinger Sensapolis, für das Panoramabad Freudenstadt. So, Schluss jetzt. Mehr wird hier nicht verraten. Einfach jeden Tag in den „Gäubote“ schauen oder auf die Homepage. Oder am besten beides. HOLGER WEYHMÜLLER
In voraussichtlich jeder „Gäubote“-Ausgabe – und damit natürlich auch auf der „Gäubote“-Homepage unter www.gaeubote.de – wird ab kommendem Montag während der Sommerferien eine neue Verlosung im Rahmen der großen „Familien-Tour“-Verlosungsaktion zu finden sein. Im Gewinntopf liegen Eintrittskarten ganz verschiedener Veranstaltungen, Einrichtungen oder Institutionen. Die Teilnahme ist ausschließlich über die „Gäubote“-Homepage möglich, das Teilnahme-Fenster öffnet sich jeden Tag nach 0 Uhr und schließt sich um kurz vor Mitternacht. Wer mitmachen möchte, muss die als Pflichtfelder markierten Boxen des Teilnahme-Formulars vollständig ausfüllen und abschicken. Die Gewinner werden anschließend von der „Gäubote“-Redaktion per E-Mail benachrichtigt. Wie üblich bei derartigen Verlosungsaktionen ist der Rechtsweg selbstverständlich ausgeschlossen.