Kein Errichten von Gartenhaus

Herrenberg: Für Grundstücke im Außenbereich gelten Regeln.

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Warme Sommertage locken viele Menschen raus in die Natur. Aus Rücksicht auf Mensch und Natur sollten Eigentümer und Pächter eines Grundstücks im Außenbereich, also außerorts, hierbei einiges beachten. Was erlaubt und was verboten ist, hat das Baurechtsamt der Stadt Herrenberg zusammengefasst.

Aufenthalte und Spielen auf dem Grundstück sowie Grillen mit einem mitgebrachten Grill sind erlaubt. Mitgebrachte Gegenstände wie Sitzgarnituren, Grills oder Spielgeräte müssen beim Verlassen des Grundstücks aber wieder mitgenommen werden. Nicht erlaubt ist das Errichten eines Gartenhauses – Ausnahme: reine Geschirrhütten mit Außenmaßen von maximal 20 Kubikmetern außerhalb eines Schutzgebiets. Auch Freisitze oder befestigte Terrassen dürfen nicht errichtet werden. Außerdem ist es verboten, Spielgeräte, wie Schaukeln oder Sandkästen, fest installierte Grills sowie Wohn- oder Bauwagen aufzustellen, auch nicht temporär. Hecken und Zäune sowie Gewächshäuser sind ebenfalls nicht erlaubt. -gb-

Wer Fragen zur Nutzung von Grundstücken im Außenbereich hat, kann sich an das Servicebüro Bauen des Baurechtsamtes wenden unter (0 70 32) 92 43 10, an servicebuerobauen@herrenberg.de per E-Mail oder auf www.herrenberg.de/sbb im Internet via Live-Chat.

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Erstellt:
4. Juli 2022

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