Nach Streikaufruf von Verdi: 22 Kitas bleiben am Dienstag in Herrenberg geschlossen

Herrenberg - Im Rahmen der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst werden die Streiks von der Arbeitnehmergewerkschaft ver.di ausgeweitet. Die Arbeitnehmerinnen und -nehmer werden am Dienstag, 28. Februar zum Streik aufgerufen und erstmals ist davon in dieser Tarifrunde auch die Kindertagesbetreuung der Stadt Herrenberg betroffen.
Nach aktuellem Stand bleiben 22 der 30 städtischen Kindertageseinrichtungen wegen des Streiks geschlossen. Nur sechs Kindertageseinrichtungen haben regulär geöffnet. Für Bildungs- und Betreuungsangebote (BiB-Angebote) für Kinder an Grundschulen steht aufgrund der Faschingsferien noch nicht fest, inwiefern sie vom Streik betroffen sind.
Folgende Einrichtungen haben nach aktuellem Stand geöffnet:
Kindertageseinrichtungen: Erhardtstraße, Karpatenstraße, Steingraben, Torstraße, Wilhelm-Haarer-Straße, Würmstraße
BiB-Angebote: Grundschule Haslach, Grundschule Kayh
Folgende Einrichtungen haben nach aktuellem Stand teilweise geöffnet:
Kindertageseinrichtungen: Alzental, Umgang
Folgende Einrichtungen haben nach aktuellem Stand geschlossen:
Kindertageseinrichtungen: Affstätter Tal, Aischbachstraße, An der Raingasse, Brühlweg, Gartenäcker, Gartenstraße, Haslach, Hauffstraße, Holdergraben, Kayh, Keltenstraße, Lämmleshalde, Längenholz, Mahdenstraße, Markweg, Mittelfeldstraße, Mönchberg, Oberjesinger Straße, Raistinger Straße, Schickhardtstraße, Seeländer, Ziegelfeld
BiB-Angebote: Pfalzgraf-Rudolf-Schule
Für folgende Einrichtungen ist noch unbekannt, ob sie geöffnet bleiben können:
BiB-Angebote: Albert-Schweitzer-Schule, Grundschule Affstätt, Grundschule Gültstein, Grundschule Kuppingen, Grundschule Mönchberg, Grundschule Oberjesingen, Vogt-Hess-Schule
Die Familien werden über Aushänge in den einzelnen Einrichtungen über den anstehenden Streiktag informiert. Es kann kurzfristig zu weiteren Schließungen kommen. Die Stadtverwaltung bittet die Familien, sich am 28. Februar auf Einschränkungen in der Kindertagesbetreuung einzustellen und alternative Betreuungsmöglichkeiten für diesen Tag zu organisieren.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass eine Erstattung von Gebühren laut Satzung erst vorgesehen ist, wenn der Besuch der Einrichtung im Rahmen einer Tarifverhandlungsrunde im öffentlichen Dienst an mindestens fünf Tagen nicht möglich war.