Schulen und Kitas ab Montag wieder geschlossen

Weil der Inzidenzwert an drei Tagen hintereinander die Grenze von 165 überschritten hat, bleiben Schulen und Kitas im Kreis Böblingen ab Montag geschlossen.

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Schulen und Kitas ab Montag wieder geschlossen

Die Infektionszahlen steigen weiter und damit auch die 7-Tage-Inzidenz. Das vierte Bevölkerungsschutzgesetz des Bundes, das auch die sogenannte „Bundesnotbremse“ enthält, trat am Freitag in Kraft. Das bringt auch Auswirkungen für den Landkreis Böblingen mit sich. „Ich begrüße die einheitlichen Verhältnisse, die der Bund mit diesem Gesetz schafft“, sagte Landrat Roland Bernhard. „Sie waren notwendig, weil die Verständigung auf der Ebene der Ministerpräsidenten nicht geglückt ist.“ Das Hin und Her mit Blick auf geltendes Recht sei insbesondere für die Bürger verwirrend gewesen und habe zu großem Unmut und letztlich auch zum Überdruss geführt. „Mit dieser Bundesregelung herrscht nun Klarheit!“

Laut des neuen Bundesgesetzes gibt es ganz aktuell Auswirkungen für den Landkreis Böblingen. Die Überschreitung des Werts von 165 an drei Tagen in Folge wird der Landkreis offiziell feststellen. Laut Bundesgesetz sind dann „ab dem übernächsten Tag“ die Schulen und Kita-Einrichtungen geschlossen – im Fall des Landkreises voraussichtlich ab Montag, 26. April. Schul- und Kitaträger wurden vom Landratsamt per Mail vorgewarnt.

Unabhängig davon greift ab 26. April auch die Testpflicht des Landkreises Böblingen für Kita-Einrichtungen und Kindertagespflege. „Angesichts der Bundesnotbremse gilt sie zunächst nun lediglich für die Notbetreuung. Wir sind aber zuversichtlich, dass die Erkenntnisse aus unserer Modellphase dann auch wertvoll sind, wenn wir den Inzidenzwert wieder gesenkt bekommen und die Einrichtungen wieder öffnen können“, so der Landrat. „Unser Testkonzept und die Testpflicht werden dann wertvoll sein.“

„Wir bedauern, dass die Hiobsbotschaft für die Familien so kurz vor oder am Wochenende eintrifft und wissen, dass dies alle vor große organisatorische Herausforderungen stellt“ betont Herrenbergs Oberbürgermeister Thomas Sprißler. Der Notbetrieb kann am Montag, 26. April beginnne, sofern die Anordnung vom Landratsamt entsprechend erfolgt. Die Eltern erhalten in diesem Fall auch übers Wochenende Informationen von ihrer Kita. Falls die Anordnung zum Wechsel in den Notbetrieb nicht erfolgt, geht der Kitabetrieb am Montag regulär weiter. Die Testpflicht für Kita-Kinder gilt ab Montag unabhängig von Not- oder Regelbetrieb.

Die Herrenberger Kitas bereiten derweil alles für den Notbetrieb ab Montag vor und fragen vorsichtshalber den Bedarf bei den Eltern ab. Nach aktuellem Wissensstand bleibt es bei den Regelungen, die schon Anfang des Jahres galten: Für Familien und Eltern, die zwingend auf eine Betreuung der Kinder angewiesen sind, besteht die Möglichkeit einer Notbetreuung an den Tagen, an denen die Kita regulär geöffnet gewesen wäre. Die Anmeldung erfolgt direkt über die Leitung der jeweiligen Einrichtung. Die Notbetreuung ist Familien vorbehalten, bei denen beide Erziehungsberechtigte oder Alleinerziehende für den Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenz- und Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Es gilt dabei zu prüfen, ob eine Notbetreuung zwingend erforderlich ist.

An den Schulen wird für die Klassenstufen 1 bis 7 ebenfalls eine Notbetreuung nach dem gleichen System wie im Januar vorbereitet.

Eine Rückkehr zum Regelbetrieb ist an folgende Bedingungen geknüpft: Wenn die Inzidenz fünf Tage in Folge unter 165 liegt und der Landkreis demzufolge das Ende der Notbetreuung bekanntgibt, können die Einrichtungen am übernächsten Tag wieder Regelbetrieb anbieten.

Die Gebühren für die Kinderbetreuung werden nach folgendem Grundsatz erhoben: Für die Betreuungszeiten, die aufgrund von Schließungen im Rahmen der Corona-Pandemie und aufgrund einer Corona-Verordnung entfallen, werden keine Gebühren erhoben. Für die Notbetreuung werden tagesweise Gebühren erhoben. Die Kita-Gebühren für den April werden allerdings Ende April regulär erhoben. Für die noch im April entfallenden Betreuungstage erfolgt eine Rückerstattung, wenn die Kitas den Betrieb wieder aufnehmen können. Dann werden auch die Gebühren für die Notbetreuung in Rechnung gestellt. Für die Kernzeitbetreuung werden die Gebühren Ende April nicht eingezogen und nur die in Anspruch genommenen Tage und die Notbetreuung in Rechnung gestellt. Formal muss der Gemeinderat dieser Vorgehensweise am kommenden Dienstag noch zustimmen.

Bei den weiteren Regelungen gilt, was die Bundesnotbremse für Landkreise mit einer Inzidenz über 100 festsetzt. Denn diese Marke ist im Kreis Böblingen seit dem 9. April überschritten. Die für die Menschen wohl bedeutsamste Regelung gilt ab dem heutigen Samstag, 24. April, nämlich die angepasste Kontakt- und Ausgangsbeschränkung, dass man zwischen 22 und 5 Uhr seine Wohnung nur aus triftigem Grund verlassen darf (zum Beispiel für den Weg zur Arbeit). Ausnahme: Bis 24 Uhr darf man allein spazierengehen oder joggen.

Baden-Württemberg setzt die Corona-Notbremse um, indem die Corona-Verordnung erneut angepasst wird. Vieles ist schon enthalten, anderes wird geändert. Die neue Verordnung soll am Samstag in Kraft treten. Landrat Roland Bernhard bittet um Verständnis: „Wir müssen die wenigen Wochen, die es jetzt noch braucht, bis die Impfkampagne deutlich Wirkung zeigt, dazu nutzen, die Infektionszahlen signifikant zu senken“, fordert der Landrat. „Dafür braucht es die Mitwirkung aller Bürger.“ In den Kliniken des Klinikverbunds Südwest ist die Zahl der Corona-Patienten von 33 vor Ostern auf 62 (Stand 22. April) angestiegen, sie hat sich also innerhalb von drei Wochen verdoppelt. Alarmierend ist insbesondere, dass rund ein Drittel intensivmedizinisch versorgt werden muss – in den ersten beiden Wellen lag diese Quote meist bei 15 bis 20 Prozent. Die Auslastung der Intensivstationen im Verbund liegt bei rund 90 Prozent. -gb-

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Erstellt:
23. April 2021

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