Schwere Verletzungen nach Rechtsüberholen im Wald

Böblingen: Das Amtsgericht stellte das Verfahren gegen den Radler aber wegen geringer Schuld ein, weil auch eine der beiden Spaziergängerinnen den Unfall mitverursacht hat. Sie zog ihre Begleiterin nach rechts, wo es dann aber zur Kollision kam.


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